Antragstellung von 01.10.2026 bis 26.02.2027
Einkommensgrenzen*:
Ein-Personen Haushalte € 1.827,00
Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 2.741,00
Erhöhungsbetrag pro Familienbeihilfe beziehendem Kind € 548,00
Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:
Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen , Nachweis über den
Bezug der Familienbeihilfe , Nachweis über die Heizkosten
Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses:
Mindestens 5 Jahre ununterbrochen und rechtmäßigen HWS in der Steiermark
Ausgenommen von der Antragsberechtigung sind: Drittstaatsangehörige, Bezieher der Wohnunterstützung, Bewohner:innen von Heimen.
* Für das anrechenbare Einkommen gelten bestimmte Berechnungsgrundlagen!
Nähere Auskünfte zu den Richtlinien, insbesondere zur Berechnung des anrechenbaren Einkommens unter +4335798316211.
Richtlinien: Richtlinien für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark 2026/2027


