Silvesterfeuerwerke
Vor dem Jahreswechsel dürfen wir aus gegebenem Anlass auf die rechtlichen Rahmenbedingungen privater Feuerwerke im Ortsgebiet hinweisen:
Grundsätzlich ist gemäß § 38 Abs. 1 PyroTG die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 und höher im Ortsgebiet verboten, sofern keine Einzelbewilligung der Bezirkshauptmannschaft vorliegt. Generell verboten ist die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten (§ 38 Abs. 2 PyroTG) und in der Nähe von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Anlagen und Orten, wie insbesondere Tankstellen (§ 38 Abs. 5 PyroTG).
Wir ersuchen um Beachtung dieses gesetzlichen Rahmens und verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die Möglichkeit, anstatt privater Feuerwerke das „PölsOberkurzheimer Jubiläumsfeuerwerk“ am 31.12.2025 zu unterstützen. Infos dazu: Knall nicht allein - Bring dich ein!



