Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes: Antragsfrist verlängert, Einkommensgrenze erhöht

Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes

Antragsfrist verlängert, Einkommensgrenze erhöht!
  • Antragstellung bis 30.11.2023 möglich
  • Einkommensgrenze: € 40.045,- Jahresnettoeinkommen pro Haushalt
  • Die Anträge für die 400 Euro sind weiterhin online unbürokratisch möglich. Menschen ohne Internet-Zugang wird im Gemeindeamt geholfen
Zum Online-Formular: www.soziales.steiermark.at

Das Onlineformular zur Antragstellung des Heizkostenzuschusses des Bundes steht ab 7. August am Sozialserver unter www.soziales.steiermark.at zur Verfügung! Sollten Sie keinen Online-Zugang zur Verfügung haben, ist das Bürgerservicebüro (Melde- & Standesamt) der Marktgemeinde Pöls-Oberkurzheim zu den Parteienverkehrszeiten gerne bei der Abwicklung behilflich.

Es wird ein Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis) benötigt. Sie benötigen keine weiteren Dokumente. Es erfolgt eine automatisierte Prüfung der Melde- (ZMR) und Einkommensdaten (Transparenzportal).