Förderservice (Kesseltausch, Sanierungsförderung u.v.m.):
https://energieagentur-obersteiermark.at

Eigenheimförderung 2026 & Große Eigenheim-Sanierung 2026
Mit 1. März 2026 starten die neue „Eigenheimförderung 2026“ für Neubauten, sowie die „Große Eigenheimsanierung 2026“ des Landes Steiermark beim Erwerb eines sanierungsbedürftigen Wohnhauses.
Das Förderbudget ist begrenzt – „first come first served“
Was wird gefördert?
- die Errichtung eines Einfamilienhauses (Neubau)
- die sogenannte „Große Eigenheim-Sanierung“ beim Erwerb eines sanierungsbedürftigen Hauses
„Eigenheimförderung“
Die Förderung erfolgt in Form eines gestaffelten Landesdarlehen in Höhe von max. € 80.000.- pro Förderungsansuchen.
Die Förderung richtet sich an natürliche Personen, die ein Eigenheim (ein- oder zwei Wohneinheiten, Zubau oder Einbau einer neuen geschlossenen Wohnung bei bestehenden Wohngebäuden) zur Eigennutzung errichten.
Es gelten Wohnflächenbeschränkungen bis rund 150 m², ab 6 Personenhaushalt max. 170 m².
Voraussetzungen
- Die Einbringung des Ansuchens muss VOR der Benützungsbewilligung bzw. der Fertigstellungsanzeige erfolgen
- Das Eigenheim muss im Siedlungsschwerpunkt errichtet werden (Ausnahme beim Zuschlag Generationen-Wohnen)
- Einkommensabhängig
- Verpflichtung zur Begründung eines Hauptwohnsitzes
- Durchführung einer bautechnischen Energieberatung
Förderhöhe
Antragstellung
Anträge können ab 1. März 2026 gestellt werden. Aufgrund klar definierter Budgets empfiehlt sich eine rechtzeitige Einreichung.
„ Große Eigenheimsanierung 2026“
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die ein Ein- oder Zweifamilienhaus (älter als 30 Jahre) außerhalb des Familienverbandes entgeltlich erwerben (Kauf) und anschließend thermisch sanieren. Dabei darf ein bestimmtes Haushaltseinkommen nicht überschritten werden.
Förderhöhe
Die Förderung besteht aus der Kombination eines Landesdarlehens für den Ankauf eines Eigenheimes und einem nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrag für die anschließende thermische Sanierung des Gebäudes.
In Abhängigkeit von Personenanzahl und Einkommen im gemeinsamen Haushalt kann ein Landesdarlehen bis zu einer Höhe von 80.000 Euro gewährt werden.
Für die anschließende Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept ist in Abhängigkeit von der Anzahl der umgesetzten Maßnahmen eine Förderung bis zu einer Höhe von 30 % der förderungsfähigen Kosten bzw. bis maximal 24.000 Euro (bei nachwachsenden Rohstoffen bis max. 27.000 EURO) möglich.
Weitere Landesförderungen zur selben Maßnahme sind nicht möglich.
Antragstellung
Diese erfolgt in 3 Schritten:
- Antragstellung für ein Landesdarlehen zum Kauf eines bestehenden Eigenheimes
- Registrierung für die Förderung VOR Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen
- Antragstellung NACH Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen
Gerne unterstützen wir Sie mit einer Energieberatung für Neubau und Sanierung, erstellen ein Sanierungs- und/oder Heizungskonzept.
Weiters klären wir auch Fragen zu den Fördervoraussetzungen und Förderhöhe, und erledigen auch die Antragstellung.
Energieagentur Obersteiermark GmbH
A-8740 Zeltweg, Holzinnovationszentrum 1a
Telefon: 0043-3577-26664
Fax: 0043-3577-26664-4
Email: office@eao.st
Homepage: https://energieagentur-obersteiermark.at/
Neu sind auch die Förderungsanträge für die Beratungen 2026: Formular Förderungsantrag Energieberatung
Ältere Formulare sind nicht mehr gültig.
Geförderte Energieberatungen sind in der Beratungsrichtlinie des Landes Steiermark 2026 neu geregelt.
Gerne führen wir die für die Förderungen erforderliche Energieberatung durch.
Wir erstellen dabei das erforderliche Beratungsprotokoll oder professionelles Sanierungskonzept mit Empfehlungen zur Gebäudesanierung und zur effizienten Heizungsumstellung. Auch die Berechnung der notwendigen Energieausweise übernehmen wir gerne für Sie!
Um einen reibungslosen Ablauf und die Förderfähigkeit Ihres Projektes zu gewährleisten, empfehlen wir vorab eine Beratung durch einen unserer unabhängigen Energieberater in Anspruch zu nehmen.
Nutzen Sie dazu das umfangreiche Beratungsangebot, es gibt bei uns auch über das Land geförderte Energieberatungen:
- kostenlose Energieberatung per Telefon oder im Büro
- Energieberatung Vor-Ort: für eine umfassende Energieberatung für ihr Gebäude
- Vor-Ort-Gebäudecheck: für eine Bestandsaufnahme Ihres Gebäudes und Erstellung eines individuelles Sanierungskonzept
Für nähere Informationen und Fragen zu Energieberatungen, Erstellung von Energieausweisen, Förderungen für Private, Gemeinden und Gewerbe stehen wir gerne telefonisch unter 03577/26664 zur Verfügung, bzw. besuchen Sie unsere Homepage: https://energieagentur-obersteiermark.at/
Kontakt
Energieagentur Obersteiermark GmbH
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Email: office@eao.st
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