Flächenwidmungsplan-Revision 1.00
24. Februar 2026
Bürgermeisterbrief:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Liebe Gemeindebürger: innen!
Mit großer Freude und frühlingshaftem Elan nehmen wir heuer die (längst fällige) Neuerstellung des Örtlichen Entwicklungskonzepts und des Flächenwidmungsplans unserer Gemeinde in Angriff. In einer 1. Phase sind jetzt einmal alle Gemeindebürger:innen und Grundeigentümer:innen gefragt, ihre Interessen hinsichtlich des Flächenwidmungsplans bekannt zu geben und ihre Wünsche bzw. Anregungen im Zeitraum von 02.03.2026 bis 15.05.2026 bei der Gemeinde schriftlich einzubringen (Formular Anregung zur Änderung)
Die Gemeinde wird bei dieser großen Aufgabe durch das seit vielen Jahren für Pöls-Oberkurzheim tätige Team der Interplan ZT GmbH mit Arch. DI Günter Reissner fachkundig begleitet. Wesentliche Zielsetzungen der Raumordnung sind es, naturräumliche Ressourcen sparsam zu verwenden, insbesondere Grund und Boden effektiv zu nutzen und damit die Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung unseres Lebensraums zu schaffen. Dabei sollen bestehende Ortszentren erhalten und gestärkt, die Verteilung der Grundfunktionen wie Wohnen, Arbeiten, Freizeit und Erholung räumlich möglichst konfliktfrei organisiert, unsere Landschaft vor ungeordneter Zersiedelung geschützt, und die wirtschaftliche Entwicklung trotz räumlicher Begrenzung bestmöglich unterstützt und koordiniert werden.
Die örtliche Raumplanung wird von der Gemeinde in ihrem eigenen Wirkungsbereich durchgeführt und unterliegt den Bestimmungen des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes. Dafür sind folgende, für jedermann verbindliche Planungsinstrumente zu erarbeiten:
Das Örtliche Entwicklungskonzept ist Grundlage aller Planungen der Gemeinde und enthält die langfristigen Entwicklungsziele sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Darüber hinaus ist es nunmehr verpflichtend, die energieraumplanerischen Zielsetzungen in einem sogenannten „Sachbereichskonzept Energie“ als integrierten Bestandteil des Örtlichen Entwicklungskonzepts auszuarbeiten und zu verordnen.
Im Flächenwidmungsplan werden die im Örtlichen Entwicklungskonzept festgelegten Planungsziele konkretisiert. Dieser wird für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und darf den Gesetzen und Verordnungen des Bundes und des Landes nicht widersprechen. Der Flächenwidmungsplan gliedert das Gemeindegebiet und legt für alle Flächen die zulässigen Nutzungen fest. Jedes Grundstück im Gemeindegebiet ist entweder als Freiland, Verkehrsfläche oder als Bauland (in unterschiedlichen Kategorien) festzulegen. Der Flächenwidmungsplan besteht aus einem Vorordnungswortlaut, einer zeichnerischen Darstellung und aus einem Erläuterungsbericht.
Die Entwürfe der Raumordnungspläne werden nach Fertigstellung im Gemeindeamt öffentlich aufgelegt bzw. auf der Website der Gemeinde digital zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird das Örtliche Entwicklungskonzept im Zuge der Auflage in einer öffentlichen Veranstaltung präsentiert werden. Weiters bietet die Gemeinde die Möglichkeit, sich vom beauftragten Planungsbüro an einem Sprechtag während des Auflagezeitraums beraten zu lassen. Die Termine hierzu werden gesondert bekannt gegeben.
Im Zuge der räumlichen Bestandsaufnahme werden auch Fotodokumentationen erstellt werden. Die Befahrung des Gemeindegebiets dafür wird mit einem gekennzeichneten PKW und 2 Mitarbeitern des Planungsbüros durchgeführt werden. Sollten im Zuge dieser Befahrung Fragen auftreten, können Sie sich direkt an die Mitarbeiter des Planungsbüros oder an die Gemeinde wenden.
Ich darf Sie daher auf diesem Wege herzlich dazu einladen, Ihre Planungs- und Bauinteressen sowie Widmungswünsche bekannt zu geben und sich in diesem für die weitere Entwicklung unserer Gemeinde wichtigen Verfahren aktiv einzubringen. Beachten Sie bitte die vorgegebenen Termine und Fristen. Für Rückfragen stehe ich gerne persönlich zur Verfügung.
Mit besten Grüßen!
Ihr Bürgermeister:
Mag. Gernot Esser eh.

